Was kostet eine Ergotherapie?
Wir faktorieren bei Privatversicherten den 1,8 - 2,3-fachen Satz der VdaK-Preise und orientieren uns dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Die Höhe der Faktorierung ergibt sich aus der Qualifikation des Therapeuten (z.B. Behandlung durch Inhaberin ist höher faktoriert als Behandlung durch Mitarbeiter) sowie aus dem Servicegrad (Terminflexibilität, Nachmittagstermine, Samstagstermine). Individuelle Lösungen können gefunden werden- sprechen Sie mich bitte an.Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Zahlt die Beihilfe auch für eine Ergotherapie?
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.Update März 2018: Das Beihilferecht wurde in den letzten Monaten überarbeitet. Eine zweistufige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze von 20 Prozent in der ersten Stufe (Gültigkeit noch unklar) und 10 Prozent in der zweiten Stufe ab Januar 2019 wurde vereinbart. Beratungsleistungen sowie die sogenannte Belastungserprobung wurden im Leistungskatalog neu mit aufgenommen- so wie es die gesetzliche KV auch vorsieht.
Wichtig: Die beihilfefähigen Höchstsätze (egal, ob alte oder neue) sind nicht gleichzusetzen mit den abrechnungsfähigen Honoraren der einzelnen Praxen sondern bilden nur ab, auf welcher Basis die Beihilfe berechnet wird- Beamte erhalten zwischen 50 und 70 % dieser Sätze als Beihilfe, also nie den kompletten Betrag. Die Differenz muss durch die Beamten selbst ausreichend über eine PKV abgesichert oder vergleichbar dem Eigenanteil der GKV selbst getragen werden.
Wichtig: Wir liegen mit unserer Leistungsfaktorierung zwischen dem 1,8- bis 2,3-fachen Satz der GKV (dies entspricht der ständigen Rechtsprechung)- die Erstattungspraxis der Beihilfe und Privatversicherungen liegt nicht im Verantwortungsbereich der Praxis und ist etwas, das Sie im Innenverhältnis mit Ihren Versicherern klären. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten im Vorfeld, denn eine Rechnungskürzung kann von unserer Seite her nicht erfolgen.
Was passiert, wenn die private Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?
Sollte Ihre Kasse entgegen den Bestimmungen in ihrem persönlichen Tarifvertrag Probleme bei der Erstattung machen, so sprechen Sie uns bitte an, damit wir Sie ggf. bei einem Einspruch mit z.B. Mustertexten unterstützen können.Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter diesem Link: www.privatpreise.de
In letzter Zeit versuchen einige private Krankenkassen, die Erstattungsbeiträge zu kürzen- dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir bitten Sie, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermitteln soll. Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier: http://www.pkv-ombudsmann.de/aufgaben-und-zweck/
Was muss der Arzt auf dem Rezept eintragen?
Die Privatrezepte sehen oft anders aus als die Rezepte/ärztlichen Verordnungen bei kassenversicherten Patienten. Vom Arzt ist jedoch meist dasselbe einzutragen: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten. Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.